Zum Medizinrecht gehören sowohl zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Aspekte. Das anwaltliche Tätigwerden beginnt hierbei regelmäßig mit der Frage, ob es in einem bestimmten Falle zu einer Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht und/oder zu einem Behandlungsfehler kam, woraus gegebenenfalls die betreffenden Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung resultieren können.
Durch unsere Kanzlei wird insofern die gesamte vorprozessuale Korrespondenz – regelmäßig unter Einbezug der zuständigen Versicherer – erledigt und bei entsprechender Notwendigkeit auch die Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden sowie vor Gericht übernommen.