Zum Gebiet des allgemeinen Zivilrechts zählen alle privatrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit Kauf-, Dienst-, Werk-, Reise-, Telekommunikations-, Internet- oder Darlehensverträgen. Zu beachten ist ferner der Einschlag verbraucherschützender Normen. Relevant sind auch Nachbarrechtsstreitigkeiten, Forderungen aus Eigentum, bereicherungs- oder deliktsrechtliche Ansprüche, das Recht der Vereine sowie sachenrechtliche Konstellationen (z.B. Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Hypotheken und Grundschulden, Reallasten sowie Pfandrechte). Von wesentlicher Bedeutung ist ferner die Beitreibung offener Forderungen.