Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon im Vorfeld arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Soweit ein gerichtlicher Streit nicht vermieden werden kann, übernehmen Anwälte unserer Kanzlei die Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren (z.B. in Kündigungsschutzprozessen) und zwar sowohl vor sämtlichen Arbeits- als auch Landesarbeitsgerichten. Neben dem Kündigungsrecht sind dabei häufig Fragen zu Urlaubsansprüchen, zur Entgeltfortzahlung, der Überstundenvergütung oder zum vertraglichen Wettbewerbsverbot zu klären.

Anwälte unserer Kanzlei verhandeln und fertigen Arbeits- sowie Aufhebungsverträge. Weiterhin erstellen, überarbeiten und prüfen sie Altersteilzeitverträge, Dienstwagenverträge, Zielvereinbarungen, Fortbildungsverträge, Zeugnisse, Abmahnungen oder Kündigungen. Zudem begleiten wir Unternehmen zum Thema betriebliche Altersversorgung. Eine sorgfältige Beratung unserer Mandanten unter Beachtung der jeweiligen Interessenlage ist dabei das zentrale Anliegen.

Weiterhin beraten und vertreten wir Unternehmen und Betriebsräte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Wir nehmen an Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen teil.