Das Baurecht umfasst sowohl Ansprüche nach dem BGB, als auch auf der Grundlage der speziellen Verdingungsordnungen. Neben Leistungen der Bauunternehmen und Handwerker zählen hierzu auch Rechtsbeziehungen zu Architekten und Fachplanern. Unsere Kanzlei ist sowohl im Erfüllungs- wie auch im Gewährungsleistungsstadium der geschlossenen Verträge tätig. Oft besteht aber Beratungsbedarf auch schon vor Vertragsschluss oder im Zusammenhang mit der Sicherung von Beweisen.