Die externe Rechtsabteilung für Unternehmen

Kennen Sie diese Situation …

  • … Sie möchten einen Vertrag abschließen, benötigen jedoch eine kurzfristige Überprüfung der einzelnen Klauseln und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen?
  • … Ihr Kunde behauptet, Sie hätten nicht vertragsgemäß geliefert oder eine mangelhafte Leistung erbracht; Sie möchten wissen, wie Sie sich verhalten sollen und welche Schritte zu veranlassen sind?
  • … Sie haben offene Forderungen gegenüber Vertragspartnern und möchten diese beitreiben?
  • … aufgrund eines Umsatzrückganges sind Sie gezwungen, Personal abzubauen; Sie haben Fragen zur Durchführung des Kündigungsverfahrens?
  • … Sie sind mit dem Firmenwagen unterwegs und wurden gerade von der Verkehrspolizei angehalten; Sie benötigen dringend Rat, wie Sie sich jetzt verhalten sollen?

Ihr Unternehmen beschäftigt keinen eigenen Juristen, die kurzfristige Beauftragung eines Anwalts ist Ihnen zu aufwändig und die zu erwartenden Kosten erscheinen Ihnen zu hoch.

Auch hierfür bieten Ihnen die Rechtsanwälte Alexander Troll & Ivo Sieber eine passende Lösung und zwar maßgeschneidert auf die konkreten Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

Mit derzeit vier qualifizierten und jeweils spezialisierten Anwältinnen bzw. Anwälten kann eine Dienstleistung geboten werden, welche die Funktion einer externen Rechtsabteilung erfüllt. Dabei wird durch Ihr Unternehmen ein monatlicher Pauschalbetrag für den vorher festgelegten Leistungsumfang der Kanzlei beglichen. Die Vergütung entspricht im Regelfall nur einem Bruchteil desjenigen Betrages, welcher aufzuwenden wäre, wenn Ihr Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung einrichten und unterhalten würde. Für dieses Entgelt fallen keinerlei Lohnnebenkosten an. Die Aufwendungen sind vollständig steuerlich absetzbar.

Die Begründung einer derartigen Beauftragung korrespondiert mit den wirtschaftlichen Grundsätzen des Outsourcings. Die Form dieser Zusammenarbeit, welche Ihnen unsere Kanzlei mit der Einrichtung eines Dauerberatungsmandates anbietet, soll erheblichen Rechtsproblemen und -streitigkeiten vorbeugen, indem schon frühzeitig eine rechtskundige Betreuung sichergestellt ist.

Es entspricht einem Erfahrungssatz, dass Unternehmen zunächst oft eigenständig versuchen, rechtliche Probleme zu lösen, beispielsweise im Falle der Zusendung eines Anhörungsbogens in Bußgeldverfahren, bei der Ausarbeitung von Verträgen mit Kunden und Lieferanten, bei Wettbewerbsstreitigkeiten, im Falle von Abmahnungen vermeintlicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit einer Internetpräsenz, bei der arbeitsrechtlichen Behandlung eines möglichen Fehlverhaltens von Mitarbeitern oder bei der Geltendmachung von Zahlungsforderungen gegenüber säumigen Kunden. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgt in derartigen Fällen häufig erst zu einem Zeitpunkt, zu welchem die ursprünglichen Handlungsspielräume nicht mehr bestehen, Rechte nicht mehr geltend gemacht werden können oder bereits eine komplizierte Rechtslage eingetreten ist. Um diese Nachteile für den Unternehmer zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bereits bei Auftreten der ersten Probleme in rechtlichen Beziehungen mit Dritten, sei es mit Behörden, Gerichten oder Geschäftspartnern, anwaltlichen Rat einzuholen. Schon vor der Begründung eines zwei- oder mehrseitigen Rechtsverhältnisses ist häufig eine vorhergehende anwaltliche Beratung sinnvoll, etwa bei der Ausarbeitung von Verträgen. Dies ist über ein Dauerberatungsmandat – Ihre externe Rechtsabteilung – sichergestellt.

Gern stellen wir Ihnen dieses besondere Beratungskonzept unserer Kanzlei näher vor. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin.