Zum Familienrecht zählen insbesondere die Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgang), die Abstammungssachen (z.B. Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung), die Adoptionssachen, die Ehewohnungs- und Haushaltssachen, die Gewaltschutzsachen, die Versorgungausgleichssachen, die Unterhaltssachen (Kindesunterhalt, Familienunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), die Güterrechtssachen (Gütertrennung, Zugewinn- und Gütergemeinschaft), die Lebenspartnerschaftssachen oder sonstige Familiensachen, wie Ansprüche aus einem Verlöbnis oder die Regelung der Rechtsverhältnisse an einer im gemeinsamen Miteigentum stehenden Immobilie.
Wir sind dabei sowohl beratend, gestaltend (z.B. Erarbeitung von Eheverträgen bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen), außergerichtlich sowie als Vertreter vor Gericht (z.B. Ehescheidungsverfahren) für unsere Mandanten tätig.