Im Gesellschaftsrecht sind wir für unsere Mandanten im Gründungsstadium (z.B. Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen), für die werbende Gesellschaft (z.B. Beratung der Geschäftsführer, Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen, Erarbeitung von Vollmachten) oder im Zusammenhang mit der Beendigung der Gesellschaft bzw. dem Ausscheiden von Gesellschaftern (z.B. Ausarbeitung von Auseinandersetzungsverträgen, Unternehmensnachfolge) tätig.