Zum Bereich des Haftungsrechts gehören die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Forderungen aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, des Eigentums oder eines sonstigen Rechts. Beispielhaft sollen in diesem Zusammenhang erwähnt werden:

  • die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Schäden infolge der Ausübung einer Hausmeistertätigkeit, Verletzungen aufgrund der fehlerhaften Vorbereitung einer Großveranstaltung oder Schädigung von Dritten nach Eröffnung eines Geschäfts oder einer Gaststätte, also eines öffentlichen Verkehrs);
  • die Verletzung der Pflichten des Tierhalters (z.B. Folgen einer Hundebissverletzung, Schäden durch ausgebrochene Weidetiere oder scheuende Reitpferde);
  • die Verletzung der Pflichten des Grundstücksbesitzers (z.B. Schäden durch umgestürzte Bäume, Verletzungen infolge winterlicher Glätte oder Schäden aufgrund abgeschwemmter Erdmassen);
  • die Verletzung der Pflichten des Gebäudebesitzers (z.B. Schäden aufgrund einer abgegangenen Dachlawine oder heruntergefallener Putz- und Mauerteile bzw. einer sich gelösten Dacheindeckung);
  • die Verletzung der Pflichten des Gebäudeunterhaltungspflichtigen (z.B. Haftung des Vermieters, des Pächters oder Eigentümers);
  • die Haftung des Aufsichtspflichtigen (z.B. Schäden im Straßenverkehr durch minderjährige Kinder, Verletzungen spielender Kinder untereinander oder Schäden durch Kinder bei einem Besuch).

Wir können hierbei sowohl die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Interessenvertretung gewährleisten.