Es dürfte wohl hinlänglich bekannt sein, dass der Besitz einer Fahrerlaubnis regelmäßig eine zwingende Voraussetzung dafür ist, um beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Doch auch für die Zeit nach dem Arbeitsleben darf die Bedeutung der Fahrerlaubnis keinesfalls unterschätzt werden. Dies gilt natürlich erst recht für die Seniorinnen und Senioren, welche im ländlichen Raum wohnen. Denn das Auto wird oft nicht nur für Arztbesuche, das Erledigen der wöchentlichen Einkäufe oder sonstiger Besorgungen gebraucht. Vielmehr sichert der eigene PKW auch einen Großteil der Lebensqualität, da meist nur so spontane Besuche, Wochenendausflüge und Urlaubsreisen ermöglicht werden können. Deshalb sollte im fortgeschrittenen Alter weiterhin darauf geachtet werden, dass die Fahrerlaubnis nicht verloren geht.
Diese Gefahr kann jedoch schon bei einem kleinen „Parkplatzrempler“ drohen. Wenn man sich nämlich in einem solchen Falle auf den Beifahrer verlässt, der meint, es wäre nichts passiert, und weiter fährt oder aber nur einen Zettel mit seiner Adresse am geschädigten Pkw hinterlässt, weil die Zeit drängt, droht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Bei einer entsprechenden Verurteilung würde dann ggf. die Fahrerlaubnis entzogen und die betreffende Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von 6 oder mehr Monaten auch keine neue Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Hinzu kämen darüber hinaus ganze 3 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Ein erfahrener und fachlich versierter Anwalt kann jedoch in solchen Fällen meinst helfen, da der Vorwurf eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann zu Unrecht erhoben wird, wenn der Beschuldigte das betreffende Schadensereignis nicht wahrgenommen hat, wobei es in diesem Zusammenhang völlig ohne jede Bedeutung sein würde, ob die stattgefundene Kollision bemerkbar gewesen wäre.
Qualifizierter Rechtsbeistand sollte aber auch zu Rate gezogen werden, sobald der Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes oder einer Abstandsunterschreitung erhoben wird. Grund hierfür ist die Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr oft gravierende Messfehler auftreten, die ein engagierter Rechtsanwalt zusammen mit einem technischen Sachverständigen herausarbeiten kann, wobei die damit verbundenen Kosten regelmäßig über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt wären. Zumindest aber kann in vielen Fällen bei entsprechend richtiger Argumentation ein drohendes Fahrverbot abgewandt werden – gegebenenfalls durch Umwandlung in eine angemessen erhöhte Geldbuße.
Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist im Übrigen jedem Verkehrsteilnehmer zu empfehlen, auch solchen, die meinen, sie würden sich stets umsichtig und entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verhalten. Wer nämlich so denkt, kann unter Umständen eine böse und kostspielige Erfahrung machen. Beispielsweise dann, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer das rote Signal einer Lichtzeichenanlage missachtet, später jedoch behauptet, er sei bei „Grün“ gefahren. Im Falle einer solchen Konstellation lassen sich oft – wenn denn überhaupt – die eigenen Schadenersatzansprüche nur durch eine Inanspruchnahme des zuständigen Zivilgerichtes durchsetzen. Dabei können die sogenannten Prozesskosten relativ schnell einen erheblichen Gesamtbetrag erreichen. Andererseits ist eine gerichtliche Klärung oft unumgänglich, insbesondere dann, wenn es infolge des Unfallgeschehens zu schweren, gegebenenfalls sogar zu dauerhaften Körperschäden kam. Dann besteht aber die nicht auszuschließende Gefahr, dass die vom Unfallopfer geltend gemachten Schadenersatzansprüche sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach bestritten werden. Konsequenz hieraus wiederum ist regelmäßig, dass es oftmals der Einholung gerichtlich in Auftrag zu gebender Sachverständigengutachten bedarf. Neben unfallanalytischen Problemen können sich insbesondere auch Fragen zum Ausmaß eventueller Verletzungen oder einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit ergeben. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich regelmäßig auf mehrere tausend Euro, welche grundsätzlich vom der Klägerin bzw. dem Kläger vorgeschossen werden müssen. Diese wären jedoch regelmäßig über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vollständig abgedeckt, da neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, die Zeugenauslagen, die gerichtlichen Sachverständigengebühren, die Kosten für bestimmte Privatgutachten und die Gebühren der Verwaltungsbehörden übernommen werden.
Erwähnenswert erscheint schließlich noch der Umstand, dass es der persönlichen Entscheidung eines jeden Versicherungsnehmers überlassen bleibt, welchen Anwalt er mit seiner Vertretung beauftragen möchte. Dabei sollte – schon im eigenen Interesse – stets auf entsprechende Fachkunde geachtet werden.
Ivo Sieber
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie
Sozius der Rechtsanwälte Alexander Troll & Ivo Sieber