Im Sozialrecht sind wir für Leistungsempfänger ebenso tätig, wie für Unternehmen. Erfasst hiervon ist vornehmlich die Interessenvertretung bei der Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten, Ansprüchen auf Arbeitslosengeld und Leistungen der Unfallversicherungsträger. Des Weiteren unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gewährung von Heil- und Hilfsmitteln sowie bei der Feststellung eines Grades der Behinderung einschließlich der Merkzeichenanerkennung, der Bewilligung einer Pflegestufe oder aber der Klärung einer Versicherungspflicht. Selbiges gilt für die Bereiche des Kurzarbeiter- und Insolvenzausfallgeldes.
Darüber hinaus obliegt unserer Kanzlei die Beratung der Arbeitgeber und die Vertragsgestaltung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie bei Eingliederungszuschüssen und Förderungen von Beschäftigten.