Das Tätigwerden unserer Rechtsanwälte im Bereich des Strafrechts betrifft insbesondere:

  • Verkehrsstrafdelikte (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung);
  • Wirtschaftsstrafdelikte (Insolvenzverfahrensverschleppung, Bankrott, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung, Betrug, Untreue sowie Urkundenfälschung);
  • Amtsdelikte (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung);
  • Delikte der sogenannten Kleinkriminalität (Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung);
  • Vorwürfe aus Nebengesetzen, wie z.B. dem Waffengesetz und der Abgabenordnung.

Im Bedarfsfalle sollte einer unserer Anwälte schon während des Ermittlungsverfahrens kontaktiert werden, da in dieser Phase zahlreiche Möglichkeiten bestehen, den Ausgang der Angelegenheit positiv zu beeinflussen. Bei entsprechender Notwendigkeit stünde der beauftragte Verteidiger aber auch im späteren Zwischen-, Haupt-, Berufungs- und/oder Revisionsverfahren zur Verfügung.