Der fachkundige Rechtsanwalt kann oftmals helfen!

Es passiert häufiger, als oftmals vermutet – man ist im Urlaub auf der Suche nach dem richtigen Weg, achtet versehentlich nicht auf die Beschilderung der Straße und plötzlich zuckt ein greller Blitz auf!

Sollte sich der betreffende Vorfall auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben, wird sich regelmäßig schon bald eine Anhörung im Briefkasten finden. Die äußerste kurze Frist zur Stellungnahme von gerade einmal einer Woche lassen viele Adressaten oft ungenutzt verstreichen. Konsequenz daraus ist, dass wenig später ein entsprechender Bußgeldbescheid zugestellt wird. Diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit dem sogenannten Einspruch angefochten werden. Wegen des abermals knapp bemessenen Zeitrahmens fassen schließlich erneut zahlreiche Empfänger oftmals den Entschluss, sich in „ihr Schicksal“ zu fügen.

Diese – meist nicht ganz freiwillige – Entscheidung wäre jedoch in vielen Fällen dann anders getroffen worden, wenn man sich zunächst fachkundig von einem Anwalt hätte beraten lassen. So ist es zum Beispiel denkbar, dass die zu Beweiszwecken angefertigten Lichtbilder – also die so genannten „Blitzerfotos“ – von derart schlechter Qualität waren, dass diese in einem Bußgeldverfahren unter keinen Umständen als Tatnachweis dienlich hätten sein können. Eine entsprechende Argumentation stünde dem zu beauftragenden Anwalt allerdings dann nicht mehr zur Verfügung, wenn der Betroffene bereits im Rahmen seiner Anhörung einräumte, er sei der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen.

Ein weiterer Grund, weshalb es mehr als nur sinnvoll sein kann, sich von einem qualifizierten Anwalt unterstützen zu lassen, ist die Problematik der Messfehler. Es muss nämlich insbesondere bei Geschwindigkeitsüberprüfungen, aber auch bei Abstandskontrollen immer wieder festgestellt werden, dass eine fehlerhafte Aufzeichnung der betreffenden Messwerte zumindest nicht auszuschließen ist. Bereits dieser Aspekt kann jedoch ausreichen, um eine Geldbuße unter die „magische“ Grenze von 60,00 € zu drücken und hierdurch eine negative Registrierung im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes von Flensburg zu vermeiden.

Aber selbst dann, wenn die Person des verantwortlichen Fahrzeugführers feststeht und sich keinerlei Einwände gegen die Richtigkeit des Messergebnisses vorbringen lassen, sind Fälle denkbar, in denen es ratsam erscheint, sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Bei einer entsprechenden Argumentation ist es nämlich zum Teil möglich, die Anordnung eines Fahrverbotes – gegebenenfalls durch Umwandlung in eine entsprechend erhöhte Geldbuße – zu vermeiden.

Bedenken sollte man jedoch, dass für eine anwaltliche Vertretung unter Umständen nicht unerhebliche Kosten entstehen können. Diese werden allerdings bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren in aller Regel von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen. Aus diesem Grunde ist es zu empfehlen, zumindest beim Bestehen einer solchen Versicherung schon unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Anhörung sofort einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Ivo Sieber

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie

Sozius der Rechtsanwälte Alexander Troll & Ivo Sieber