Zum Versicherungsrecht gehören unter anderem das:
- Recht der Sachversicherung (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchsdiebstahl- und Bauwesenversicherung);
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung);
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, das Recht der privaten sowie betrieblichen Haftpflichtversicherung, das Haftpflichtversicherungsrecht der freien Berufe, das Recht der Umwelt- und Produkthaftpflicht sowie die Bauwesenversicherung);
- Rechtsschutzversicherungsrecht;
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht.
Insofern ist durch uns einerseits vorprozessual, andererseits aber auch im gerichtlichen Verfahren ein kompetentes Tätigwerden gewährleistet.