Zum Versicherungsrecht gehören unter anderem das:

  • Recht der Sachversicherung (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchsdiebstahl- und Bauwesenversicherung);
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung);
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, das Recht der privaten sowie betrieblichen Haftpflichtversicherung, das Haftpflichtversicherungsrecht der freien Berufe, das Recht der Umwelt- und Produkthaftpflicht sowie die Bauwesenversicherung);
  • Rechtsschutzversicherungsrecht;
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht.

Insofern ist durch uns einerseits vorprozessual, andererseits aber auch im gerichtlichen Verfahren ein kompetentes Tätigwerden gewährleistet.