Unser Kanzlei-Team
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Alexander Troll
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Zulassung ruht gemäß §47 BRAO
Unser Kanzlei-Team
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Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Zulassung ruht gemäß §47 BRAO
Historie & Ausblick
Historie
Im Jahre 2005 gründeten die Rechtsanwälte Alexander Troll und Ivo Sieber ihre Anwaltssozietät in Lößnitz. Die beiden Inhaber kannten sich bereits aus einer gemeinsamen, insgesamt 4 Jahre umfassenden Angestelltentätigkeit in einer Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei.
Mit Aufnahme der Selbständigkeit wurde auch die Kooperation mit Frau Rechtsanwältin Monika Stevens in Chemnitz begründet.
Bereits im Jahre 2005 erwarb Herr Rechtsanwalt Alexander Troll die Qualifikation zum Fachanwalt für Familienrecht. Herr Rechtsanwalt Ivo Sieber erhielt 2006 die Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mit den Rechtsanwälten Mattheus & Radtke in Erfurt konnte eine weitere Kooperation begründet werden.
Die Sozietät eröffnete im Jahr 2011 eine Zweigstelle in Flöha. Im Dezember desselben Jahres wurde Herr Rechtsanwalt Alexander Troll zum Fachanwalt für Erbrecht zugelassen.
Im Januar 2014 begründete Frau Rechtsanwältin Claudia Fischer ein Anstellungsverhältnis mit der Kanzlei der Rechtsanwälte Alexander Troll & Ivo Sieber.
Herr Alexander Troll wurde am 28. Juni 2015 zum hauptamtlichen Bürgermeister der Bergstadt Lößnitz gewählt. Dieses Amt trat er zum 01. August 2015 an. Seit diesem Zeitpunkt ruht seine Zulassung als Rechtsanwalt gemäß § 47 BRAO für die Dauer seiner Amtszeit.
Insgesamt 8 Mitarbeiter, davon 3 Rechtsanwälte und 4 Rechtsanwaltsfachangestellte, sind zwischenzeitlich in der Kanzlei der Rechtsanwälte Alexander Troll & Ivo Sieber tätig.
Ausblick
Getreu ihrer Philosophie sind die Rechtsanwälte der Kanzlei bestrebt, sich fundiertes Fachwissen anzueignen und dieses auszubauen.
Herr Rechtsanwalt Sieber nahm inzwischen erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht teil.
Frau Rechtsanwältin Claudia Fischer strebt die Weiterqualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht an.
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Die externe Rechtsabteilung für Unternehmen
Kennen Sie diese Situation …
Ihr Unternehmen beschäftigt keinen eigenen Juristen, die kurzfristige Beauftragung eines Anwalts ist Ihnen zu aufwändig und die zu erwartenden Kosten erscheinen Ihnen zu hoch.
Auch hierfür bieten Ihnen die Rechtsanwälte Alexander Troll & Ivo Sieber eine passende Lösung und zwar maßgeschneidert auf die konkreten Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
Mit derzeit vier qualifizierten und jeweils spezialisierten Anwältinnen bzw. Anwälten kann eine Dienstleistung geboten werden, welche die Funktion einer externen Rechtsabteilung erfüllt. Dabei wird durch Ihr Unternehmen ein monatlicher Pauschalbetrag für den vorher festgelegten Leistungsumfang der Kanzlei beglichen. Die Vergütung entspricht im Regelfall nur einem Bruchteil desjenigen Betrages, welcher aufzuwenden wäre, wenn Ihr Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung einrichten und unterhalten würde. Für dieses Entgelt fallen keinerlei Lohnnebenkosten an. Die Aufwendungen sind vollständig steuerlich absetzbar.
Die Begründung einer derartigen Beauftragung korrespondiert mit den wirtschaftlichen Grundsätzen des Outsourcings. Die Form dieser Zusammenarbeit, welche Ihnen unsere Kanzlei mit der Einrichtung eines Dauerberatungsmandates anbietet, soll erheblichen Rechtsproblemen und -streitigkeiten vorbeugen, indem schon frühzeitig eine rechtskundige Betreuung sichergestellt ist.
Es entspricht einem Erfahrungssatz, dass Unternehmen zunächst oft eigenständig versuchen, rechtliche Probleme zu lösen, beispielsweise im Falle der Zusendung eines Anhörungsbogens in Bußgeldverfahren, bei der Ausarbeitung von Verträgen mit Kunden und Lieferanten, bei Wettbewerbsstreitigkeiten, im Falle von Abmahnungen vermeintlicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit einer Internetpräsenz, bei der arbeitsrechtlichen Behandlung eines möglichen Fehlverhaltens von Mitarbeitern oder bei der Geltendmachung von Zahlungsforderungen gegenüber säumigen Kunden. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgt in derartigen Fällen häufig erst zu einem Zeitpunkt, zu welchem die ursprünglichen Handlungsspielräume nicht mehr bestehen, Rechte nicht mehr geltend gemacht werden können oder bereits eine komplizierte Rechtslage eingetreten ist. Um diese Nachteile für den Unternehmer zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bereits bei Auftreten der ersten Probleme in rechtlichen Beziehungen mit Dritten, sei es mit Behörden, Gerichten oder Geschäftspartnern, anwaltlichen Rat einzuholen. Schon vor der Begründung eines zwei- oder mehrseitigen Rechtsverhältnisses ist häufig eine vorhergehende anwaltliche Beratung sinnvoll, etwa bei der Ausarbeitung von Verträgen. Dies ist über ein Dauerberatungsmandat – Ihre externe Rechtsabteilung – sichergestellt.
Gern stellen wir Ihnen dieses besondere Beratungskonzept unserer Kanzlei näher vor. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontaktieren Sie uns
Hauptsitz Lößnitz
Chemnitzer Straße 2
08294 Lößnitz
Telefon: 03771 250 698
Telefax: 03771 254 280
Termine nach Vereinbarung
E-Mail: rechtsanwaelte@troll-sieber.de
Zweigstelle Flöha
Pufendorfstraße 10
09557 Flöha
Telefon: 03726 7899 729
Telefax: 03726 7899 802
Termine nach Vereinbarung
E-Mail: rechtsanwaelte@troll-sieber.de